Bei der Erdbestattung kaufen die Hinterbliebenen ein Grab für 20 bis 30 Jahre (abhängig von der jeweiligen Friedhofssatzung). Die Bestattung erfolgt in einem Sarg.
Man unterscheidet:
Reihengrab
Zuteilung des Grabes, keine Verlängerung der Ruhefrist möglich
Wahlgrab
nachkaufbar - Verlängerung der Ruhefrist möglich
Wiesengrab
die Grabpflege (Rasen) wird von der Friedhofsverwaltung übernommen, möglich auf einigen Friedhöfen auf Rügen z.B. Sassnitz, Bergen, Garz
Im persönlichen Gespräch geben wir Ihnen hierzu gern nähere Auskünfte.